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Sind Vermögensverwalter die besseren Finanzberater?
Geschrieben von: Daniela   

Individuelle Vermögensberatung klingt sehr elitär, muss es aber nicht zwingend sein. Denn bereits ab einem Depotvolumen von 100.000 Euro ermöglichen Anbieter eine solche Dienstleistung. Die Vergütung berechnet sich entsprechend des verwalteten Depotvolumens und nach erfolgreichen Gewinnen. Da jeder Kunde unterschiedliche Vorstellungen und Wünsche hat, werden diese bei einer individuellen Beratung ausgiebig besprochen. Anders als bei vielen Bankinstituten wird sich hier nach den persönlichen und finanziellen Verhältnissen der Kundschaft erkundigt.

Erst kürzlich attestierte die Zeitschrift Finanztest Bankberatern grundlegende Missachtung der Beratungsregeln und massives Fehlverhalten. Anders bei individueller Beratung – hier wird Zuhören groß geschrieben. Im Anschluss daran erfolgt die eigentliche Planung: Risikobereitschaft und Finanzziele werden darin einbezogen. Daraufhin wird die bestehende Vermögensstruktur optimiert, passende Anlageinstrumente setzt der Berater nun wirksam ein. Dabei stehen bei diesem keine Provisionen oder Gebührenzahlungen, wie es häufig bei Bankberatern der Fall ist, im Vordergrund. Ausschlaggebend ist die Beobachtung des Marktes und eine regelmäßige Abstimmung mit dem Portfolio. Depotstrukturen bleiben so lange unangetastet, bis eine Anpassung an den Markt erforderlich scheint.

So werden wenig sinnvolle Transaktionen vermieden. Liegt dem Vermögensberater ein Verwaltungsmandat vor, kann dieser bei Veränderungen des Marktes sofort reagieren. So können schnell neue Chancen genutzt und Risiken vermieden werden. Depots und Konten laufen ausschließlich auf Mandantennamen und werden auch im Falle einer Insolvenz des Beraters nicht angetastet. Dies gewährleistet die Richtlinie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die verlangt, dass der Dienstleister über ausreichend Eigenmittel verfügt. Von der BaFin benötigt der Vermögensberater eine Zulassung, die seine persönliche und fachliche Eignung untersucht. Die Zulassung stellt den Ritterschlag in der Zunft der Vermögensberater dar. Eine weitere Kontrollinstanz stellen die regelmäßig durchgeführten Wirtschaftsprüfungen dar.

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